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Kostenexplosion: Was tun, wenn der Verein plötzlich Verluste schreibt?

19.01.2023
Mit einer Kostenexplosion, wie wir sie aktuell erleben, hat wohl niemand gerechnet. Das stellt Sie als Schatzmeisterin oder als Schatzmeister vor große Herausforderungen. Hat Ihr Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder beinhaltet die Tätigkeit auch eine Vermögensverwaltung, dürfen Sie dort zwar Verluste machen, diese aber nicht mit Mitteln des ideellen Bereichs (z. B. Spenden, Mitgliedsbeiträge) oder Gewinnen aus Zweckbetrieben (§§ 65 bis 68 Abgabenordnung (AO)) oder den Erträgen aus der Vermögensverwaltung (z. B. Mieteinnahmen, Zinsen) ausgleichen. Sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. 

So lösen Sie das Problem

Ihre Vermögensverwaltung und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb gehören zum unternehmerischen Teil Ihres Vereins und dürfen nur der Mittelbeschaffung dienen. Gerade in den letzten Jahren der Corona-Pandemie – mit all den Einschränkungen für Ihren Verein – ist man schneller in der Verlustzone, als man vielleicht geglaubt hat. Deshalb hat der Fiskus Sonderregeln für die Corona-Jahre geschaffen. Und diese, in den „FAQ ‚Corona‘ (Steuern)“ vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Regeln helfen Ihnen auch jetzt.

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