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Kleinunternehmerregelung ab 2025: Ist Ihr Verein umsatzsteuerpflichtig oder nicht?

15.11.2024
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) bietet insbesondere für gemeinnützige Vereine eine Möglichkeit, steuerliche Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Sie ermöglicht es Ihrem Verein, auf die Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer zu verzichten, sofern bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden. Diese Grenzen werden zum 1. Januar 2025 erhöht! In diesem Beitrag erläutere ich Ihnen, was sich genau geändert hat, was es mit der Kleinunternehmerregelung genau auf sich hat und unter welchen Bedingungen Ihr gemeinnütziger Verein davon profitieren kann. Nach der Lektüre sind Sie hier wieder auf dem neuesten Stand.

Geänderte Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer: Das ist neu ab 2025

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UstG) ist eine spezielle Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz, die die für wirtschaftlich aktive Unternehmen und Vereine das Einsetzen einer grundsätzlichen Umsatzsteuerplicht regelt. Unternehmen oder Vereine, die unter diese Regelung fallen, sind nicht umsatzsteuerpflichtig, also von der Erhebung und Abführung von Umsatzsteuer befreit.

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