Klare Absage an Rechtsradikale: So funktioniert der Ausschluss von rechtsextremen Mitgliedern aus dem Verein
09.10.2024- Ist der Ausschluss möglich, wenn es keine Regelung in der Satzung gibt?
- Satzungsänderung ist empfehlenswert und auch nachträglich wirksam
- Achtung: Ausschlussgrund darf nicht willkürlich erscheinen
- Wichtig: Korrekte Durchführung des Ausschlussverfahrens
- So können sich Mitglieder gegen den Ausschluss wehren
- Diese Satzungsregelung ebnet den Weg für einen problemlosen Ausschluss
Ist der Ausschluss möglich, wenn es keine Regelung in der Satzung gibt?
Viele Vereine stehen vor dem Problem, dass rechtsextreme Mitglieder, die zum Beispiel auch Mitglieder etwa der „Heimat“ (als Nachfolger der NPD) oder der „Identitären Bewegung Deutschland“ sind, ihre menschenverachtende Ideologie auch im Verein ausleben wollen. Sie verwickeln zum Beispiel die übrigen Mitglieder in hitzige Diskussion während der Sportstunde, im Umkleideraum oder bei einer Veranstaltung im Vereinsheim. Dabei geht es ihnen etwa darum, gezielt gegen Mitglieder mit Migrationshintergrund oder behinderte Mitglieder Stimmung zu machen. Darüber hinaus möchten sie in Vereinsgremien berufen werden, um an Einfluss zu gewinnen.
Sie möchten den kompletten Inhalt sehen? Dann testen Sie Meine Vereinswelt 14 Tage GRATIS und profitieren Sie rund um die Uhr von diesen Vorteilen:
- Persönliche Expertenberatung – Feste Ansprechpartner für Ihre individuellen Fragen
- Stetig wachsende Wissensdatenbank – Über 300 Fachartikel mit monatlich 4 neuen Artikeln
- Downloadbereich mit über 500 Arbeitshilfen – Zeit sparen mit rechtlich abgesicherten Vorlagen und Mustern
- NEU: Mediathek – Kostenloser Zugang zu exklusiven Videos und Webinaren zu relevanten Vereinsthemen
- Ihr persönliches Startpaket inklusive Geschenk – Für den einfachen Schnelleinstieg Zuhause