Klare Absage an Rechtsradikale: So funktioniert der Ausschluss von rechtsextremen Mitgliedern aus dem Verein
09.10.2024
Eigentlich spielt Politik in den meisten Vereinen keine Rolle. Aber wenn bekannt ist oder wird, dass Mitglieder rechtsextremen Organisationen oder Parteien wie der „Heimat“, der „Identitären Bewegung“ oder der „Alternative für Deutschland“ (AfD) angehören, gibt es oft Ärger. Nicht selten wird auch der Ruf nach einem Ausschluss dieser Mitglieder aus dem Verein laut. Als Vereinsvorsitzender stehen Sie dann vor der Frage, wie Sie hier am besten vorgehen und ob ein Ausschluss so ohne Weiteres möglich ist. Wie die rechtliche Situation aussieht, verrät dieser Beitrag.
- Ist der Ausschluss möglich, wenn es keine Regelung in der Satzung gibt?
- Satzungsänderung ist empfehlenswert und auch nachträglich wirksam
- Achtung: Ausschlussgrund darf nicht willkürlich erscheinen
- Wichtig: Korrekte Durchführung des Ausschlussverfahrens
- So können sich Mitglieder gegen den Ausschluss wehren
- Diese Satzungsregelung ebnet den Weg für einen problemlosen Ausschluss
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