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Klare Absage an Rechtsradikale: So funktioniert der Ausschluss von rechtsextremen Mitgliedern aus dem Verein

09.10.2024
Eigentlich spielt Politik in den meisten Vereinen keine Rolle. Aber wenn bekannt ist oder wird, dass Mitglieder rechtsextremen Organisationen oder Parteien wie der „Heimat“, der „Identitären Bewegung“ oder der „Alternative für Deutschland“ (AfD) angehören, gibt es oft Ärger. Nicht selten wird auch der Ruf nach einem Ausschluss dieser Mitglieder aus dem Verein laut. Als Vereinsvorsitzender stehen Sie dann vor der Frage, wie Sie hier am besten vorgehen und ob ein Ausschluss so ohne Weiteres möglich ist. Wie die rechtliche Situation aussieht, verrät dieser Beitrag.

Ist der Ausschluss möglich, wenn es keine Regelung in der Satzung gibt?

Viele Vereine stehen vor dem Problem, dass rechtsextreme Mitglieder, die zum Beispiel auch Mitglieder etwa der „Heimat“ (als Nachfolger der NPD) oder der „Identitären Bewegung Deutschland“ sind, ihre menschenverachtende Ideologie auch im Verein ausleben wollen. Sie verwickeln zum Beispiel die übrigen Mitglieder in hitzige Diskussion während der Sportstunde, im Umkleideraum oder bei einer Veranstaltung im Vereinsheim. Dabei geht es ihnen etwa darum, gezielt gegen Mitglieder mit Migrationshintergrund oder behinderte Mitglieder Stimmung zu machen. Darüber hinaus möchten sie in Vereinsgremien berufen werden, um an Einfluss zu gewinnen.

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