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Kassenführung per Excel-Tabelle? So sind Sie auf der sicheren Seite

16.08.2021
Viele Vereine führen ihre Kasse schnell und einfach mit einer Excel-Tabelle. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Eintragungen in solche Tabellen lassen sich jederzeit ändern, löschen oder überschreiben. Buchhaltungsdaten müssen aber in unveränderbarer Form erfasst und gespeichert werden. Unter welchen Voraussetzungen eine Excel-Tabelle bei der Kassenführung eingesetzt werden kann, hat nun das Finanzgericht Münster klargestellt (Urteil vom 29.04.2021, Az. 1 K 2214/17). Doch um es klar zu sagen: Wirklich empfehlenswert ist die Buchführung mit Excel oder anderen Tabellenkalkulationsprogrammen nicht. Der Fiskus bleibt misstrauisch.

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