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Investitionsumlage: So beteiligen Sie Mitglieder an langfristigen Vorhaben des Vereins

26.09.2024
Es gibt Neues vom Fiskus. Mit einem Schreiben vom 6. August 2024 hat das Bundesfinanzministerium eine wichtige Änderung beim Thema „Investitionsumlage“ bekannt gegeben. Mit einer Investitionsumlage können Sie die Mitglieder an wichtigen Investitionsvorhaben im Verein beteiligen. Doch vor allem für gemeinnützige Freizeitvereine gilt eine Obergrenze. Wird diese überschritten, ist die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins in Gefahr. Diese Grenze wurde jetzt erhöht. Wie die neue Grenze konkret aussieht und wofür genau Sie eine solche Umlage beschließen dürfen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.

Umlagen – eine ganz besondere Form des Mitgliedsbeitrags

Vereine können und dürfen zur Finanzierung des Vereinslebens Mitgliedsbeiträge erheben. Sie müssen dies aber nicht tun. Denn es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erhebung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen. Die Mitgliedschaft im Verein kann also prinzipiell auch kostenlos sein. Da die meisten Vereine zur Finanzierung ihrer Aktivitäten Geld benötigen, kommt das in der Praxis allerdings selten vor.

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