Impressum für Webseite und Co.: Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
10.07.2024
Genau wie nahezu alle anderen Vereine wird auch Ihr Verein verschiedene Medien für die interne und externe Kommunikation nutzen. Dazu gehören die Webseite, der Auftritt in den sozialen Medien, aber auch die Mitgliederzeitschrift oder die Kommunikation per E-Mail. In der Regel wird dafür ein Impressum notwendig sein. Durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz sind die rechtlichen Vorgaben zum Impressum mit Wirkung ab dem 15. April 2024 geändert worden. Es ist daher jetzt an der Zeit, einmal zu überprüfen, ob die entsprechenden Hinweise Ihres Vereins noch aktuell und rechtssicher sind. Nutzen Sie dies gleich für einen „Rundumschlag“, um alle Pflichthinweise in der Kommunikation Ihres Vereins zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren.
- Pflichtangaben: So gestalten Sie das Impressum des Internetauftritts Ihres Vereins korrekt
- Weitere Informationspflichten aus anderen Gesetzen
- Impressum für die sozialen Medien: Darauf kommt es an
- Was Sie beim Impressum für Mitgliederzeitungen usw. beachten müssen
- Welche Angaben Sie bei jeder E-Mail machen sollten
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