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Impressum für Webseite und Co.: Warum Sie jetzt aktiv werden sollten

10.07.2024
Genau wie nahezu alle anderen Vereine wird auch Ihr Verein verschiedene Medien für die interne und externe Kommunikation nutzen. Dazu gehören die Webseite, der Auftritt in den sozialen Medien, aber auch die Mitgliederzeitschrift oder die Kommunikation per E-Mail. In der Regel wird dafür ein Impressum notwendig sein. Durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz sind die rechtlichen Vorgaben zum Impressum mit Wirkung ab dem 15. April 2024 geändert worden. Es ist daher jetzt an der Zeit, einmal zu überprüfen, ob die entsprechenden Hinweise Ihres Vereins noch aktuell und rechtssicher sind. Nutzen Sie dies gleich für einen „Rundumschlag“, um alle Pflichthinweise in der Kommunikation Ihres Vereins zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. 

Pflichtangaben: So gestalten Sie das Impressum des ­Internetauftritts Ihres Vereins korrekt

Die Impressumspflicht ist keine sinnlose Formalie, um Anbietern von Webseiten oder Social-Media-Auftritten das Leben schwer zu machen. Es geht darum, dass die Nutzer einer Website oder einer Social-Media-Plattform wissen, mit wem sie es zu tun haben. Sie müssen erfahren, von wem die Inhalte stammen. Nur dann können sie mit dem jeweiligen Anbieter Kontakt aufnehmen oder notfalls gerichtlich gegen ihn vorgehen. Denn Kommunikation birgt immer auch rechtliche Risiken in sich. So ist es ohne Weiteres vorstellbar, dass sich jemand durch Äußerungen oder Darstellungen Ihres Vereins zum Beispiel auf der Internetseite oder im Auftritt in den sozialen Medien in seinen Rechten verletzt sieht.

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