Impressum für Webseite und Co.: Warum Sie jetzt aktiv werden sollten
10.07.2024- Pflichtangaben: So gestalten Sie das Impressum des Internetauftritts Ihres Vereins korrekt
- Weitere Informationspflichten aus anderen Gesetzen
- Impressum für die sozialen Medien: Darauf kommt es an
- Was Sie beim Impressum für Mitgliederzeitungen usw. beachten müssen
- Welche Angaben Sie bei jeder E-Mail machen sollten
Pflichtangaben: So gestalten Sie das Impressum des Internetauftritts Ihres Vereins korrekt
Die Impressumspflicht ist keine sinnlose Formalie, um Anbietern von Webseiten oder Social-Media-Auftritten das Leben schwer zu machen. Es geht darum, dass die Nutzer einer Website oder einer Social-Media-Plattform wissen, mit wem sie es zu tun haben. Sie müssen erfahren, von wem die Inhalte stammen. Nur dann können sie mit dem jeweiligen Anbieter Kontakt aufnehmen oder notfalls gerichtlich gegen ihn vorgehen. Denn Kommunikation birgt immer auch rechtliche Risiken in sich. So ist es ohne Weiteres vorstellbar, dass sich jemand durch Äußerungen oder Darstellungen Ihres Vereins zum Beispiel auf der Internetseite oder im Auftritt in den sozialen Medien in seinen Rechten verletzt sieht.
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