Ihre 6 besten Möglichkeiten, 2023 Rücklagen zu bilden
13.06.2023- Möglichkeit 1: Die zweckgebundene Rücklage (§ 62 Abs. Nr. 1 AO)
- Möglichkeit 2: Wiederbeschaffungsrücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 AO)
- Möglichkeit 3: Rücklage für wiederkehrende Ausgaben
- Möglichkeit 4: Rücklage im Bereich der Vermögensverwaltung
- Möglichkeit 5: Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)
- Möglichkeit 6: Rücklage im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
Möglichkeit 1: Die zweckgebundene Rücklage (§ 62 Abs. Nr. 1 AO)
Ihr Verein hat ein größeres Bauprojekt in Planung oder Sie beabsichtigen die Anschaffung eines neuen Mannschaftsbusses? Andere größere Vorhaben sind in Planung, für die Ihr Verein erst einmal Geld ansammeln möchte oder muss? In all diesen Fällen können Sie eine zweckgebundene Rücklage bilden.
Wie der Name bereits impliziert, handelt es sich um ein konkret zu bezeichnendes Vorhaben. Die zu erwartenden Kosten müssen Sie mittels geeigneter Unterlagen (Angebote, Kostenvoranschläge usw.) nachweisen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass Sie die Rücklage bilden, um Ihre steuerbegünstigten und satzungsgemäßen Zwecke zu erfüllen.
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