Hilfe für andere Vereine: Diese Regeln müssen Sie bei der Mittelweitergabe jetzt beachten
25.05.2022
Selbst wenn Ihr Verein kein Förderverein ist, dürfen Sie Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke auch an andere Organisationen weitergeben, zum Beispiel an andere gemeinnützige Vereine. Mit der jüngsten Reform der Abgabenordnung wurden die gesetzlichen Regeln zur Mittelweitergabe zusammengefasst und erfreulich vereinfacht. Erfahren Sie in diesem Beitrag, unter welchen Voraussetzungen die Mittelweitergabe ab sofort zulässig ist und welche Empfänger Sie mit Geld-, Sach- und Dienstleistungen unterstützen dürfen. Wir zeigen Ihnen außerdem, wie Sie den gewünschten Verwendungszweck sicherstellen können und welche Stolperfallen Sie bei der Mittelweitergabe beachten müssen, um Ihre Gemeinnützigkeit nicht in Gefahr zu bringen.
- Neuregelung vereinfacht die Mittelweitergabe
- Wer darf Mittel von Ihnen erhalten?
- In welcher Höhe dürfen Sie Mittel weitergeben?
- Innerhalb welcher Fristen muss der Empfänger die erhaltenen Mittel verwenden?
- So stellen Sie einen konkreten Verwendungszweck sicher
- Mittelzuwendung und Satzung: Was Sie beachten müssen
- Auch Vermögensausstattung ist erlaubt
- Mittelweitergabe im Ausland
- Wann Sie sich eine Spendenquittung ausstellen lassen sollten
Neuregelung vereinfacht die Mittelweitergabe
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