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Gute Vorbereitung ist alles: So sorgen Sie bei Beitragserhöhungen für eine wasserdichte Beschlussfassung

06.11.2025
In vielen Vereinen ist das Geld knapp: Zuschüsse werden gekürzt, Mitglieder kündigen, und die Kosten für beinahe alles steigen. Nicht selten wird dann über eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge oder die Erhebung einer Sonderumlage nachgedacht. Doch wenn Sie diese Pläne in die Tat umsetzen möchten, lauern zahlreiche Stolperfallen! Wenn Sie die Satzungsvorgaben nicht beachten, die Beschlüsse nicht korrekt auf der Tagesordnung aufnehmen oder andere formale Punkte nicht beachten, ist der Beschluss das Papier nicht wert, auf dem er steht. Wo die Gefahren genau liegen und wie Sie diese als Vorstand meistern, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Prüfen Sie zuerst: Was sagt Ihre Satzung zum Thema Beiträge?

Die Pflichten, die den Mitgliedern eines Vereins obliegen, müssen in der Satzung festgehalten sein. Das ergibt sich direkt aus § 25 BGB, der vorsieht, dass die Verfassung des Vereins durch die vereinsrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Satzung geregelt wird. Das BGB sieht ferner in § 58 BGB zu den Sollinhalten von Vereinssatzungen unter Nr. 2 vor, dass sie Bestimmungen enthalten sollen, ob die Mitglieder einen Beitrag zu leisten haben. 

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