Grundlagen des Arbeitsrechts: Das müssen Sie rund um die Schließung und Kündigung von Arbeitsverträgen wissen
02.04.2024
Im Vereinsbetrieb fallen täglich zahlreiche zu erledigende Aufgaben an. Daher geht es in den wenigsten Vereinen allein mit ehrenamtlichem Engagement. Stattdessen ist es auch bei kleinen und mittelgroßen Körperschaften regelmäßig erforderlich, Aufgaben an bezahlte Mitarbeiter zu delegieren. Denken Sie etwa an Übungsleiter oder Trainer oder auch an eine Schreibkraft für die Geschäftsstelle. Sehen Sie sich als Vorstand in der Rolle als Arbeitgeber, sind grundlegende Kenntnisse in Sachen Arbeitsrecht unabdingbar. In diesem Beitrag erfahren Sie daher das Wichtigste rund um die Anstellung und Kündigung von Personal in Ihrem Verein.
Arbeitnehmer versus Selbstständiger: Das sind die Definitionen nach SGB und BGB
Eine wichtige Unterscheidung die Sie als Arbeitgeber gerade im Verein treffen müssen, ist, wann jemand als selbstständig tätig gilt und wann er als Arbeitnehmer zu betrachten ist. Gerade bei Übungsleitern spielt diese Frage immer wieder eine Rolle. Das Stichwort dazu lautet „Scheinselbstständigkeit“.
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