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Gründung eines Vereins

26.04.2021
Intro Das Vereinsleben in Deutschland ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Von Sportvereinen, über Musikvereine und politische Interessengemeinschaften bis hin zu religiösen Gruppierungen reicht das Spektrum, in dem Menschen aller Altersgruppen organisiert sind. Um in Deutschland einen Verein zu gründen, müssen Voraussetzungen und die rechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beachtet werden.  Das Vereinsrecht im BGB regelt unter anderem, welche Unterschiede zwischen einem gemeinnützigen Verein, einem eingetragenen Verein sowie einem nicht eingetragenen Verein bestehen. Gleichzeitig definiert es die Details in Bezug auf die Wahl eines Vorstands, die Vereinssatzung oder die Liquidation eines Vereins. 

Wesentliche Fakten zur Vereinsgründung

Einen Verein zu gründen ist nicht schwer. Die Vereinsgründung kann generell als ein konkreter Zusammenschluss von Personen bezeichnet werden, die die gleichen Interessen verfolgen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bündeln möchten.

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