Beste App Vereinswelt Logo

Gewohnheitsrecht im Verein: Wann häufige Wiederholung Mitgliederrechte begründet

14.05.2021
Wie im täglichen Leben bilden sich auch im Verein im Laufe der Zeit bestimmte Abläufe und Gewohnheiten heraus, die einfach hingenommen und nicht mehr hinterfragt werden, egal, ob sie rechtens sind oder nicht. Man hat es eben immer so gemacht. Denken Sie zum Beispiel an diese Situation: Obwohl die Satzung es nicht vorsieht, wurde immer geheim abgestimmt. Nun soll plötzlich in einer Versammlung eine offene Abstimmung erfolgen. Das gefällt einem Mitglied gar nicht, es pocht auf geheimer Abstimmung und beruft sich dabei auf die jahrelange Praxis, also auf das Gewohnheitsrecht. Kommt das Mitglied damit durch? Darf bzw. muss weiterhin geheim abgestimmt werden oder nicht? Und wie entsteht eigentlich ein Gewohnheitsrecht? In diesem Beitrag erfahren Sie es. 

Was ist Vereinsherkommen?

Vereinsherkommen“ ist ein anderes Wort für Traditionen oder über lange Zeit hinweg in gleicher Art und Weise praktizierte Verfahren. Vereinsherkommen kann auch ein Synonym für Gewohnheitsrecht sein, soweit es Angelegenheiten betrifft, die in irgendeiner Weise mit rechtlichen Dingen zu tun haben.

Gewohnheitsrecht als Rechtsbegriff beschreibt im Übrigen immer ungeschriebenes Recht, das durch lange andauernde Anwendung bestimmter Regeln und Rechtsvorstellungen entsteht und von den Beteiligten im Rechtsverkehr als verbindlich angesehen wird. Gewohnheitsrecht ist kein Recht, das durch Gesetzgebung und/oder – bezogen auf den Verein – durch die Satzung zustande gekommen ist.

Zum Seitenanfang