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Gestaltung der Satzung: Welche Freiheit haben Sie und welche Regelungen sind nicht möglich oder sogar wirkungslos?

01.07.2025
Der Gesetzgeber räumt Vereinen einen erheblichen Spielraum bei der Gestaltung der Satzung ein. Dabei können sie ggf. auch von den vereinsrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches abweichen. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Gerichte solche „autonom“ getroffenen Regelungen für unwirksam erklären. Teilweise sind solche Regelungen aber auch für die Vereinsarbeit eher hinderlich als nützlich oder sogar wirkungslos. Welchen Spielraum Sie haben und wo Sie aufpassen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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