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Gemeinnützige Vereine 2026: Mehr Spielraum – aber wie sicher anlegen?

23.02.2026
Zum 1. Januar 2026 wurde für gemeinnützige Vereine, deren Gesamteinnahmen unter 100.000 Euro liegen, das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung aufgehoben. Gegenüber der bisherigen Grenze von 45.000 Euro ist das eine deutliche Verbesserung. Ihr Verein kann also mehr Geld ansparen, ohne es in Rücklagen überführen zu müssen. Doch da wäre noch die Sache mit der sicheren Geldanlage, die nicht nur für gemeinnützige Vereine wichtig ist. Ein abschreckendes Beispiel hat aktuell die Vorsorgekasse Bayer geliefert. Deren Vorstand hat ein Vermögen verzockt, weil er meinte, mit hoch riskanten Anlagen das Geld mehren zu können. Die Haftungsfrage wird viele Beteiligte ruinieren. Doch was ist erlaubt, was verboten? Wo können Sie Gelder anlegen? Was passiert mit bestehenden Rücklagen? Fragen über Fragen. Die Antworten finden Sie hier.
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