Gemeinnützigkeit rechnet sich: So nutzen Sie alle Steuervorteile optimal
17.12.2024- Körperschaft- und Gewerbesteuer: Unterschiedliche Vorteile in den einzelnen Vereinsbereichen
- Umsatzsteuer nur auf wirtschaftliche Aktivitäten
- Weder Erbschaftsteuer noch Schenkungsteuer
- Keine Grundsteuer auf gemeinnützig genutzte Grundstücke und Gebäude
- Keine Lotteriesteuer auf Tombolas
- Steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Ihre Ehrenamtler
- Auch Spenden sind steuerbegünstigt
- Achtung: Bei Verlust der Gemeinnützigkeit gehen Ihre Steuervorteile verloren
Körperschaft- und Gewerbesteuer: Unterschiedliche Vorteile in den einzelnen Vereinsbereichen
Als gemeinnütziger Verein profitieren Sie von wichtigen Steuervorteilen, mit denen der Staat Ihren selbstlosen Einsatz belohnt. Ihre Einnahmen im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung und im Zweckbetrieb sind grundsätzlich ertragssteuerfrei, also von allen Steuern befreit, die auf Einkommen und Gewinn anfallen. Das heißt, Sie müssen darauf keine Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Steuerpflichtig sind lediglich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, mit denen Sie sich außerhalb Ihrer Satzungszecke unternehmerisch betätigen, um zusätzliche Einnahmen für die Vereinskasse zu erzielen. In unbegrenzter Höhe ertragssteuerfrei sind:
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