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Geimpft, getestet, genesen: Wie gehen Sie als Verein mit dem Thema „3G“ am besten um?

07.10.2021
Man kann es kaum noch hören, aber das Thema „Corona“ lässt uns trotzdem nicht los. Aktuell sind es die „3G-“ und „2G-Regeln“, um die Sie sich als Vereinsverantwortlicher zwangsläufig Gedanken machen müssen. Da diese Regeln derzeit für fast alle Versammlungen, Veranstaltungen oder auch Zusammenkünfte gelten, müssen Sie sich damit vertraut machen. Schließlich drohen Ihrem Verein bei Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Lesen Sie in diesem Beitrag daher, was sich hinter 2G und 3G konkret verbirgt und wie Sie damit in Ihrem Verein rechtssicher umgehen und alle Haftungsrisiken ausschalten.

3G oder 2G: Wie ist der aktuelle Stand?

Die drei „G“ stehen für: geimpft, genesen, getestet. Die dazugehörigen Regeln gelten aktuell bundesweit für Veranstaltungen. Aufgrund der Beschlüsse der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten gilt die Vorgabe, dass alle Veranstalter zumindest nach dem Prinzip „3G“ handeln müssen und keine ungetesteten Besucher einlassen dürfen. Dies betrifft auch unmittelbar Ihren Vereinsbereich.

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