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Fotos in Ihren Vereinsmedien: So verletzen Siebei der Veröffentlichung keine fremden Rechte

23.05.2024
Moderne Handys und Digitalkameras machen es problemlos möglich: Auch in Vereinen wird heute bei den meisten Gelegenheiten fotografiert und gefilmt. Gelungene Bilder sollen dann häufig auf der Vereinswebseite präsentiert, in sozialen Medien gepostet, in der Vereinszeitung veröffentlicht oder für Werbeflyer genutzt werden. Vorsicht allerdings, denn dabei gibt es einiges zu beachten. Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen ist zu respektieren, das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Fotografen. Bei Verstößen drohen teure Abmahnungen und Unterlassungsklagen. Die gute Nachricht für Ihren Verein: Wenn Sie sich an die in diesem Beitrag erläuterten rechtlichen Vorgaben halten, sind Sie jederzeit auf der sicheren Seite. 
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