Fiskus und Verein: Von welchen Vergünstigungen profitieren Sie und worauf müssen Sie bei der Steuererklärung achten?
30.06.2021- Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?
- Sind unsere Einnahmen körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig?
- Kapitalertragsteuer: Wie lassen wir uns freistellen?
- Was gilt für Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?
- Wann fällt die Befreiung von der Schenkung- und Erbschaftsteuer weg?
- In welchen Fällen müssen wir Umsatzsteuer zahlen?
- Was müssen wir als Arbeitgeber steuerlich beachten?
Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?
Als steuerbegünstigter Verein reichen Sie im Regelfall alle drei Jahre eine Erklärung zur Gemeinnützigkeit bei Ihrem Finanzamt ein. Dazu gehören die Anlage „Gem“ und der Vordruck „KSt 1“ zur Körperschaft und Gewerbesteuer. Häufig sind weitere Anlagen erforderlich, etwa die Anlage „GK“, falls Sie einen auf Dauer angelegten und auf Gewinnerzielung gerichteten Gewerbebetrieb unterhalten, um aus dem Überschuss Ihre gemeinnützigen Aktivitäten zu finanzieren.
Das Finanzamt prüft anhand Ihrer Erklärung, ob Sie die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung tatsächlich erfüllen. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf dem letzten Jahr. Sofern Sie mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Umsatzfreigrenze von 45.000 Euro überschreiten und steuerpflichtig werden, müssen Sie jährlich Steuererklärungen abgeben. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer. Hier richtet sich die Häufigkeit der Erklärungen (monatlich, quartalsweise oder jährlich) nach der Höhe der Umsatzsteuerzahllast.
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