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Fehler der Amtsvorgänger: Prüfen Siebei der Amtsübernahme diese 7 Punkte

09.05.2024
Der neue Vorstand wurde gewählt und ist voller Tatendrang. Als er sich in die Materie einarbeitet, entdeckt er, dass der Vorgängervorstand nicht alle Geschäfte sauber abgewickelt hat und es Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung der Gelder gab. Schon stehen Fragen im Raum wie: Müssen wir der Sache nachgehen oder können wir das einfach auf sich beruhen lassen? So viel schon vorab: Nichts zu tun, ist niemals eine gute Idee. Wie Sie hier am besten vorgehen, welche Haftungsfallen lauern und auf welche Punkte Sie bei der Übernahme des neuen Amtes am besten mal einen prüfenden Blick werfen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Neu im Amt: Verschaffen Sie sich einen Überblick

Wenn Sie neu ins Vorstandsamt gewählt wurden, beginnt mit dem Zeitpunkt der Annahme der Wahl auch die Pflicht, die Geschäfte des Vereins ordnungsgemäß zu führen. Zur ordnungsgemäßen Ausübung dieser Pflicht gehört es auch, Schaden vom Verein abzuwenden und eventuell früher eingetretene Schäden so weit wie noch möglich zu beseitigen. 

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