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Fake News und Lügen in Ihrem Verein: Wie Sie als Vorstand umsichtig, aber konsequent vorgehen

24.06.2021
Geredet wird überall und viel und nicht immer wird das weitergegeben, was man selbst gehört hat oder mit Sicherheit aus eigenen Quellen weiß. Schnell sind Sachverhalte entstellt oder werden nur unvollständig wiedergegeben. Und irgendwann heißt es dann: Das ist eine Lüge oder Fake News. Wie gehen Sie als Vorstand mit Situationen um, bei denen Sie erkennen, dass bewusst oder unbewusst Falsches verbreitet wird? Welche rechtlichen Mittel stehen Ihnen zur Verfügung, um Schaden vom Verein, Ihren Vorstandskollegen, den Mitglieder und möglicherweise auch sich selbst fernzuhalten? Im nachfolgenden Beitrag erhalten Sie nützliche Tipps. 

Lügen, Fake News und andere Unwahrheiten: Diese Begrifflichkeiten müssen Sie unterscheiden

Begriffe wie „Fake News“, „Gerücht“, „Lüge“, „Unwahrheit“ oder „halbe Wahrheit“ werden mittlerweile in fast allen Lebensbereichen inflationär und schnell verwendet, in manchen Fällen zu Recht, in manchen Fällen, um eine unliebsame Aussage oder gegenteilige Meinung zu diskreditieren. Da es im Folgenden auch darum geht, wie Sie rechtlich gegen „bedenkliche“ Aussagen vorgehen können, versuchen wir zunächst, die Begriffe durch Definitionen voneinander abzugrenzen.

Lüge definiert der Duden als „bewusst falsche, auf Täuschung angelegte Aussage; absichtlich, wissentlich geäußerte Unwahrheit“. Die Wikipedia wiederum gibt an: „Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der Empfänger sie trotzdem glaubt, oder anders formuliert die (auch nonverbale) Kommunikation einer subjektiven Unwahrheit mit dem Ziel, im Gegenüber einen falschen Eindruck hervorzurufen oder aufrechtzuerhalten.“

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