Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags: So nutzen Sie ihn rechts- und finanzamtssicher
23.02.2026
Zum 1. Januar 2026 wurde der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben. Das eröffnet Ihrem Verein neuen Spielraum. Doch gleichzeitig heißt es aufpassen. Denn die Kriterien, die es erst möglich machen, den Übungsleiterfreibetrag zu nutzen, werden vor allem von den Sozialversicherungen strengt geprüft. Und: Wer mehr als die 3.300 Euro erhält, gilt schnell als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Doch keine Sorge: Die Tipps und Hinweise aus diesem Beitrag bringen Sie und Ihren Verein auf die sichere Seite.
- Der Übungsleiterfreibetrag: 3.300 Euro gibt es steuerfrei
- Auszahlung des Freibetrags: Das müssen Sie beachten
- Empfehlenswert: Eine schriftlicher Übungsleiter-Vertrag
- Kombination Übungsleiterfreibetrag mit Ehrenamtspauschale
- Auch möglich: Kombination der Übungsleitertätigkeit mit einem Minijob
- Scheinselbstständigkeit und Sozialversicherungspflicht
- Ein Wort zum Thema Mindestlohn
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