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Erhöhung des Mindestlohns: Wann Ihr Verein betroffen ist und wie Sie alle Stolperfallen vermeiden

06.12.2023
Zum 1. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde gestiegen. Von dieser Erhöhung sind auch die Arbeitnehmer Ihres Vereins betroffen, und zwar alle. Denn auch Minijobber und selbst Praktikanten haben nach dem Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf den Mindestlohn. Welche Auswirkungen die Erhöhung des Mindestlohns und auch die damit einhergehende Erhöhung der Minijob-Grenze von 520 auf 538 Euro haben und wo Sie jetzt im Verein aufpassen bzw. neu rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Es gibt tatsächlich einige Fehler, die Sie als Vorstand tunlichst nicht machen sollten. Denn dann ist die Gefahr groß, dass Sie wirklich persönlich haften. Andererseits gilt im Vereinsrecht aber auch sehr oft der Grundsatz: Sie müssen als Vorstand schon wirklich großen „Bockmist“ gemacht haben, damit diese Gefahr real wird. Doch was bedeutet das konkret? Wo lauern diese gefährlichen Fallen? Wo wird in der Praxis maßlos übertrieben? Und vor allem: Was können Sie als Vorstand tun, um sich vor Haftungsgefahren zu schützen? All das beantwortet Ihnen diese aktuelle Sonderausgabe. Lassen Sie auch Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen daran teilhaben. Ganz nach dem Motto: Sicher ist sicher. Los geht’s!

Welchen Mitarbeitern im Verein müssen Sie den Mindestlohn zahlen?

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