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Erbschaftsfundraising: So gehen Sie bei diesem sensiblen Thema seriös und erfolgreich vor

28.06.2021
„Erbschaftsfundraising? Das ist doch nur etwas für große Hilfsorganisationen.“ Wer so denkt, der irrt. Denn auch kleine Vereine können vom „Erbschaftsboom“ profitieren. Sie sollten sich also auch in Ihrem Verein mit dieser Möglichkeit der finanziellen Zuwendung beschäftigen. Allerdings ist bei einem so sensiblen Thema wie „Sterben und Vererben“ besonderes Fingerspitzengefühl gefragt. Worauf es ankommt und wie Sie auch in Ihrem Verein ein seriöses, erfolgreiches Erbschaftsfundraising etablieren, zeigt Ihnen dieser Beitrag.

Erben kann schnell passieren!

Beispiel
Der Schriftführer des gemeinnützigen Vereins „Ehrenamtliche Palliativhilfe e. V.“ öffnet den Brief einer Rechtsanwaltskanzlei. Dem Verein wird damit vorab mitgeteilt, dass ein langjähriges Mitglied dem Verein via Testament ein Vermächtnis von 15.000 Euro zugesprochen hat. Eine Benachrichtigung des zuständigen Gerichts folgt. Im gesamten Vorstand herrscht nun große Verunsicherung: Darf man ein solches Erbe einfach annehmen?

Es mag in Ihrem Verein noch nicht vorgekommen sein, doch das Szenario aus dem Beispiel ist keineswegs unrealistisch. Denn gemeinnützige Vereine und Organisationen erben mehr, als man gemeinhin denkt. Jeder zehnte Deutsche hat laut „Bild-Zeitung“ vor, im Testament eine gemeinnützige Organisation zu bedenken. Es ist also sehr gut möglich, dass auch Ihrem Verein eine Spende aus einem Testament zuteilwird.

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