Beste App Vereinswelt Logo

Eintragungen ins Vereinsregister: So klappt die Zusammenarbeit mit dem Notar reibungslos, sogar digital

09.11.2023
Besonders wichtige Informationen über Ihren eingetragenen Verein müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Wegen der hohen Bedeutung der Registereintragungen gelten dafür relativ strenge Voraussetzungen. Grundsätzlich erfolgen Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister durch den vertretungsberechtigten Vorstand. Dessen Unterschriften unter der Anmeldung müssen allerdings meist durch einen Notar beglaubigt werden. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Nutzung digitaler Verfahren bei der Beglaubigung und bei der Zusammenarbeit zwischen Verein und Notar verbessert. Dieser Beitrag informiert Sie über die Änderungen und beantwortet vor allem die Frage, was auf welche Weise online erledigt werden kann.

Diese Sachverhalte werden in das Vereinsregister eingetragen

Egal, ob Neuwahl des Vorstands, Satzungsänderung oder Erweiterung des Vereinszwecks: Alle wichtigen Informationen über den Verein und alle relevanten Änderungen der Verhältnisse müssen ins Vereinsregister eingetragen werden. Zum Teil ist die Eintragung in das Vereinsregister sogar eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der erfolgten Änderungen.

Welche Vorgänge im Verein Sie anmelden bzw. eintragen lassen müssen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. In allen diesen Fällen wird das Vereinsregister nicht von sich aus tätig. Eine Eintragung erfolgt nur, wenn der Verein, vertreten durch den Vorstand im Sinne des § 26 BGB, die Eintragung beantragt.

Zum Seitenanfang