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Eintragungen ins Vereinsregister: So klappt die Zusammenarbeit mit dem Notar reibungslos, sogar digital

09.11.2023
Besonders wichtige Informationen über Ihren eingetragenen Verein müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Wegen der hohen Bedeutung der Registereintragungen gelten dafür relativ strenge Voraussetzungen. Grundsätzlich erfolgen Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister durch den vertretungsberechtigten Vorstand. Dessen Unterschriften unter der Anmeldung müssen allerdings meist durch einen Notar beglaubigt werden. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Nutzung digitaler Verfahren bei der Beglaubigung und bei der Zusammenarbeit zwischen Verein und Notar verbessert. Dieser Beitrag informiert Sie über die Änderungen und beantwortet vor allem die Frage, was auf welche Weise online erledigt werden kann.

Diese Sachverhalte werden in das Vereinsregister eingetragen

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