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Einfache, relative oder absolute Mehrheit: So rechnen Sie richtig!

29.03.2021
Einer der Dauerbrenner in der Redaktionssprechstunde ist die Frage: „Welche Mehrheiten brauchen wir für welche Beschlüsse?“ Denn nicht immer trifft die Satzung eines Vereins für wirklich jeden Fall im Vereinsleben eine klare Regelung. Die folgenden Hinweise helfen Ihnen, bei der Beschlussfassung immer alles richtig zu machen. Damit Sie als Vorstand niemals den verhängnisvollen Satz aus dem Mund eines Mitglieds hören müssen: „Ich fechte diesen Beschluss an“, sind hier also meine Tipps für Sie!

Einstimmigkeit oder besondere Mehrheit: Was gilt grundsätzlich?

Grundsätzlich gilt: Enthält Ihre Satzung keine ausdrückliche Bestimmung der notwendigen Mehrheit, genügt die einfache Mehrheit für einen wirksamen Beschluss. Vor Beginn einer jeden Mitgliederversammlung prüft der Versammlungsleiter, ob die Versammlung beschlussfähig ist. Ob sie das ist, entscheidet sich an den Vorgaben, die Ihre Satzung macht.

Gibt es dort keine Regelung, reicht schon die Anwesenheit eines einzigen Mitglieds aus. Doch wie verhält es sich mit den erforderlichen Mehrheiten? Hier regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass für einige Beschlüsse besondere Mehrheiten erforderlich sind.

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