Eil- und Dringlichkeitsanträge: Die 8 wichtigsten Praxisfragen für rechtssicheres Handeln in der Versammlung
15.12.2025
In fast jedem Verein kommt irgendwann auf einer Mitgliederversammlung der Moment, in dem Mitglieder ein Thema sofort zur Abstimmung bringen wollen: „Könnt ihr das bitte noch eben auf die Tagesordnung nehmen?“ Der Jurist spricht hier von Eil- und Dringlichkeitsanträgen. Doch wie gehen Sie mit solchen Anträgen um? Können oder müssen Sie diese dann in der Mitgliederversammlung auch behandeln. Kann sogar darüber beschlossen werden? Oder ist das gänzlich ausgeschlossen? Rechtssichere Antworten auf diese und andere Fragen liefert Ihnen dieser Beitrag.
- Praxisfrage 1: Was ist ein Eilantrag überhaupt?
- Praxisfrage 2: Brauchen Eilanträge eine Rechtsgrundlage?
- Praxisfrage 3: Was unterscheidet Eilanträge von Sachanträgen?
- Praxisfrage 4: Welche Themen sind bei Dringlichkeitsanträgen tabu?
- Praxisfrage 5: Was ist, wenn über einen Eilantrag entschieden wird, obwohl die Satzung gar keine Eilanträge erlaubt?
- Praxisfrage 6: Was gilt objektiv als „dringlich“?
- Praxisfrage 7: Darf der Versammlungsleiter Eilanträge ablehnen?
- Praxisfrage 8: Können Mitglieder Eilanträge nach einer Ablehnung erneut einbringen?
Praxisfrage 1: Was ist ein Eilantrag überhaupt?
Stellen Sie sich vor: Ihre Mitgliederversammlung läuft, und es wird über verschiedene Punkte gesprochen. Plötzlich hat ein Mitglied eine Idee: „Wir könnten doch eine Umlage beschließen, um das eben angesprochene Projekt noch in diesem Jahr starten zu können. Ich stellte den Antrag, darüber zu beschließen.“ Dies wäre dann ein Eil- oder auch Dringlichkeitsantrag.
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