Ehrungen: So regeln Sie die wichtigsten Punkte korrekt in Ihrer Satzung
06.10.2025
Ehrungen im Verein sind nicht nur nette Gesten, sondern haben auch einen wichtigen sozialen und identitätsstiftenden Zweck. Denn mit Ehrungen würdigen Sie ehrenamtliches Engagement und sagen deutlich sichtbar Dank für langjähriger Treue, besonderen Einsatz oder außergewöhnliche Leistungen von Mitgliedern. Das fördert die Motivation und emotionale Bindung an den Verein und zeigt meist auch nach außen, dass der Verein aktives Ehrenamt schätzt. Aber auch bei Ehrungen müssen Sie die rechtlichen Grundlagen kennen, um zu verhindern, dass eine Ehrung womöglich in einem Rechtsstreit endet. Welche rechtlichen Stolperfallen lauern und wie Sie diese durch kluge Regelungen in Ihrer Satzung entschärfen, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.
- Bei Ehrungen durch den Dachverband: Datenschutz nicht vergessen!
- Stufe 1 der Ehrung: Urkunden und Abzeichen
- Bitte sparsam verwenden: Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorsitz
- Beitragsfreiheit und andere besondere Rechte
- Entzug der Privilegien: Zustimmung der Betroffenen erforderlich!
- Oft sinnvoll: Lagern Sie das Reglement in eine Ehrenordnung aus
- Muster: Nutzen Sie diese Ehrenordnung
Bei Ehrungen durch den Dachverband: Datenschutz nicht vergessen!
Eine Urkunde für besondere Verdienste um den Verein, ein goldenes Vereinsabzeichen für langjährige Mitgliedschaft oder gar eine beitragsfreie Ehrenmitgliedschaft: Möglichkeiten, besonders treue oder verdienstvolle Mitglieder des Vereins zu würdigen, gibt es viele und diese werden meist auch sehr geschätzt. Selbst wenn es sich „nur“ um einfache Abzeichen handelt, die nur einen geringen Materialwert haben, erfüllt es die Mitglieder mit Stolz, diese Abzeichen zu tragen, und manche arbeiten auch darauf hin.
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