E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2025: Was für Ihren Verein jetzt zu tun ist
12.09.2024
Die Bundesregierung hat mit dem Wachstumschancengesetz eine Verpflichtung zur zukünftigen Anwendung von elektronischen Rechnungen (kurz E-Rechnung) für umsatzsteuerliche Unternehmer bestimmt. Die Frage, die sich jeder gemeinnützige Verein jetzt stellt, ist, ob und wann er nun ebenfalls mit E-Rechnungen arbeiten muss. Dieser Beitrag beantwortet Ihnen diese Frage und zeigt Ihnen, worauf es beim Einsatz von elektronischen Rechnungen und der Auswahl der erforderlichen Software ankommt.
- In welchen Fällen im Verein die E-Rechnungspflicht gilt und in welchen nicht
- Form der E-Rechnung: Das sind die neuen Regeln
- Für Aussteller gilt zunächst eine Übergangsregelung
- Der Verein als Empfänger von E-Rechnungen: Das müssen Sie beachten
- Software für E-Rechnungen: Diese Anforderungen sind zu erfüllen
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