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E-Mails, Rundmails und WhatsApps an Vereinsmitglieder: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt, was nicht?

06.01.2025
Ein wichtiges Element der Vereinsführung ist die Kommunikation mit den Mitgliedern. Das fängt bei der Einladung zur Mitgliederversammlung an und hört bei der Information über Vereinstermine noch lange nicht auf. All dies passiert in einer digitalen Welt zunehmend per E-Mail, Rundmail oder Messenger-Nachricht an die Vereinsmitglieder. Ohne Daten geht das nicht. Doch wo immer Daten betroffen sind, gilt es, aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genau hinzuschauen. Denn wenn es Zoff gibt zwischen Mitgliedern und Vorstand wird erfahrungsgemäß auch schnell die Datenschutzkeule gezückt. Lesen Sie, worauf Sie bei der digitalen Kommunikation mit Mitgliedern besonders achten müssen.

Das Grundproblem des Datenschutzes im Verein

Seit Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung auch für die deutschen Vereine das maßgebliche Regelwerk. Das Thema Datenschutz ist allerdings relativ komplex und stellt für viele ehrenamtliche Vorstände eine Herausforderung dar. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in seinem Jahresbericht 2023 ausdrücklich festgestellt, dass selbst im Vereinsvorstand und bei weiteren Funktionsträgern nicht selten keine oder jedenfalls keine einheitliche Vorstellung vom Umgang mit personenbezogenen Daten herrscht.

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