E-Mails im Verein: So bewahren Sie sie steuersicher und GoBD-konform auf
15.10.2026
Eine Rechnung für Arbeiten am Vereinsheim kommt per E-Mail beim Schatzmeister an. Der Vorsitzende bestellt neue Trikots über seine Vereinsadresse. Die Schriftführerin erhält eine Mail mit dem Angebot für die neue Vereinssoftware. Und der zweite Vorsitzende wickelt die Korrespondenz mit einem Sponsor von seinem privaten Rechner zu Hause aus ab. So sieht heute Vereinsalltag aus. Doch wo befinden sich diese E-Mails in fünf, sechs oder acht Jahren? Diese Frage ist wichtiger, als viele Vereinsvorstände vermuten. Denn das Finanzamt hat eine klare Vorstellung davon, wie Ihr Verein steuerlich relevante Mails archivieren muss. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie es richtig geht.
- Welche E-Mails müssen Sie überhaupt aufbewahren?
- Eigener Archivordner, Cloud-Speicher, Backup: Welche Verfahren der Archivierung sind zulässig?
- 5 passende Lösungen für typische Formen des E-Mail-Empfangs im Verein
- Das ist bei Cloud-Lösungen zu beachten
- Wie lange müssen die E-Mails im Archiv bleiben?
- Vergessen Sie die Verfahrensdokumentation nicht!
- Checkliste: Rechtssichere E-Mail-Archivierung im Verein
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