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D&O-Versicherung: Wirksamer Schutz vor persönlicher Haftung

07.07.2022
Als Vereinschef tragen Sie ein doppeltes Haftungsrisiko: Wenn Sie Vermögensschäden verursachen, können Sie vom eigenen Verein finanziell zur Verantwortung gezogen werden, aber auch von geschädigten Dritten. Gesetzliche Haftungserleichterungen gelten nur für leichte Fahrlässigkeit. Mit einer D&O-Versicherung kann Ihr Verein Sie vor der persönlichen Haftung für teure Fehler schützen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf Sie beim Abschluss der D&O-Versicherung achten müssen, für welche Schäden der Versicherer im Einzelnen aufkommt und wie hoch die individuelle Versicherungssumme sein sollte. Lesen Sie außerdem, welche Pflichten Ihr Verein als Versicherungsnehmer hat, welche Leistungsausschlüsse zu beachten sind und was Sie tun können, um gefährliche Deckungslücken im D&O-Schutz zu vermeiden.

Als Vorstand haften Sie oft persönlich

Als Vorstand sind Sie verpflichtet, die Geschäfte Ihres Vereins jederzeit sorgfältig zu führen. Das gilt ganz unabhängig davon, ob Sie hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Ihre Pflichten im Vereinsalltag sind dabei vielfältig. Sie müssen das komplizierte Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht beachten, die Vorgaben Ihrer Satzung einhalten und Beschlüsse der Mitgliederversammlung umsetzen. Die Vereinsfinanzen sind ordnungsgemäß zu verwalten, das Vermögen des Vereins ist satzungsgemäß zu verwenden, Schäden aller Art sind vom Verein abzuwenden.

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