Dieser Rechenfehler kann Sie den gesetzlichen Haftungsschutz kosten
03.08.2026
Zum 1. Januar 2026 wurde der Haftungsschutz für Vereinsvorstände erweitert. Möglich wurde dies durch eine Anpassung von § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das klingt gut, und doch gibt es in der Praxis eine wenig beachtete Falle, die diesen Vorteil ggf. zunichtemacht. Mehr noch: Ohne eine kluge Satzungsregelung ist dann Ihr gesamter Haftungsschutz weg. Wie Sie das verhindern und auf welchen Fehler Sie unbedingt achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- § 31a BGB: Der Schutzschirm für jeden Vereinsvorstand
- Der entscheidende Punkt: Welche Zahlungen erhält ein Vorstandsmitglied noch?
- Auch hier wird es riskant: Pauschaler Auslagenersatz ohne Nachweis
- Vorsicht bei Zahlungen, die aus mehreren Töpfen stammen!
- Wichtig: Satzung muss Vorstandsvergütung erlauben
- Das sind Ihre besten Schutzmaßnahmen
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