Dieser Rechenfehler kann Sie den gesetzlichen Haftungsschutz kosten

03.08.2026
Zum 1. Januar 2026 wurde der Haftungsschutz für Vereinsvorstände erweitert. Möglich wurde dies durch eine Anpassung von § 31a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das klingt gut, und doch gibt es in der Praxis eine wenig beachtete Falle, die diesen Vorteil ggf. zunichtemacht. Mehr noch: Ohne eine kluge Satzungsregelung ist dann Ihr gesamter Haftungsschutz weg. Wie Sie das verhindern und auf welchen Fehler Sie unbedingt achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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