Diese Versicherungen braucht Ihr Verein 2024, um vereinstypische Risiken gezielt und umfassend abzusichern
23.11.2023
Unerwartet teure Schäden können die finanzielle Existenz Ihres Vereins gefährden. Mit den richtigen Versicherungen brauchen Sie sich im Ernstfall keine Sorgen zu machen. Achtung: Falls der benötigte Versicherungsschutz nicht bereits über die Verbandsmitgliedschaft besteht, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Ob Vereinshaftpflicht, Unfallschutz, Sachversicherungen oder D&O-Police zur Absicherung Ihrer persönlichen Haftung als Vorstand: In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherungen Ihr Verein im Policenordner haben sollte und welche nicht, wo gefährliche Deckungslücken lauern und worauf Sie beim Abschluss Ihrer Versicherungen je nach individueller Risikosituation besonders achten sollten.
- Einen passenden Haftpflichtschutz braucht jeder Verein
- Unfallversicherung schützt Ihre Mitglieder und Helfer
- Bei Streitigkeiten hilft die Rechtsschutzversicherung
- Gebäudeversicherung schützt Ihre Vereinsimmobilien
- Inventarversicherung sichert Ihre Ausstattung ab
- Kfz-Versicherung für Ihre Fahrzeuge
- Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Schutz
- Wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen
- Was Sie beim Abschluss Ihrer Versicherungen beachten sollten
Einen passenden Haftpflichtschutz braucht jeder Verein
Zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Verein – gleich, welcher Größe – braucht, gehört die Haftpflichtversicherung. Denn ein Verein ist eine eigenständige Rechtsperson und haftet als solche in voller Höhe für Schäden, die Mitglieder, Funktionsträger, Helfer und angestellte Mitarbeiter Dritten bei vereinsrelevanten Tätigkeiten zufügen. Die geschädigte Person kann sich im Ernstfall aussuchen, ob sie Schadenersatz vom Verursacher selbst oder vom Verein verlangt. Eine Haftpflichtversicherung ist daher für jeden Verein ein Muss!
Beispiele |
Während der Trainingsfahrt eines Radsportvereins wird durch einen Teilnehmer ein abgestelltes Auto beschädigt. Der Eigentümer fordert Ersatz der Reparaturkosten vom Verein. Eine Besucherin stürzt auf dem schneeglatten Vereinsgelände und bricht sich den Arm. Sie wirft dem Verein Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor und fordert Schmerzensgeld. Bei Sanierungsarbeiten am Clubhaus fällt ein Farb- eimer vom Baugerüst. Die Kleidung eines Passanten wird verschmutzt, der Passant verlangt Schadenersatz. |
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