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Diese Folgen hat das neue Postgesetz für die Einladungen zu Ihren Mitgliederversammlungen

06.01.2025
Bereits im Juli 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts verabschiedet. Mit dem Postmodernisierungsgesetz (PostModG) soll der Postsektor in Deutschland an die veränderten Rahmenbedingungen in der digitalisierten, globalisierten Welt angepasst werden. Hintergrund sind auch die veränderten Kommunikations- und Konsumbedürfnisse der Menschen. Das Gesetz, das zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, regelt die Rahmenbedingungen für Postdienstleistungen wie die Zustellung von Briefen und Paketen. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die im Vereinsrecht geltenden Fristen. Vor allem für die Einladung zur Mitgliederversammlung hat das neue Gesetz Konsequenzen. Um was es konkret geht und was Sie nun tun müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Seit 1. Januar: Neue Zustellfristen bei der Post

Das Ziel des Postmodernisierungsgesetzes (PostModG), das am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, ist es, bestehende Strukturen und Regelungen im Postsektor zu modernisieren und an die aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen anzupassen. Zu diesen Entwicklungen gehört vereinfacht gesagt auch das neue Einkaufsverhalten der Bürger, die Waren zunehmend im Internet bestellen und liefern lassen.

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