Die Steuererklärung für Ihren Verein
15.09.2023
Die Gemeinnützigkeitserklärung ist ein Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung. Deshalb finden Sie das entsprechende Formular auch in dieser Rubrik in ELSTER. Doch warum verlangt der Fiskus überhaupt eine eigene Gemeinnützigkeitserklärung?
- Der Start: Immer beim Formular für die Körperschaftsteuererklärung
- Wie Sie das Hauptformular finanzamtsicher ausfüllen und blitzschnell fertig sind
- Diese Angaben zur Steuerbefreiung, zum Wirtschaftsjahr und zu den Belegen werden abgefragt
- Ausfüllhilfe für Anlage „Gem“: Diese Angaben müssen Sie als Schatzmeisterin oder als Schatzmeister immer machen
- Hier entscheidet sich, wie viel Steuern Ihr Verein zu zahlen hat
- Teilseiten 4 bis 7: Pflicht oder Kür für Ihren Verein?
- So stellen Sie die Rücklagen dar
- Endspurt: Diese Angaben noch – und Sie können Ihre Erklärung übermitteln
Der Start: Immer beim Formular für die Körperschaftsteuererklärung
Mithilfe der Gemeinnützigkeitserklärung überprüft das für Ihren Verein zuständige Finanzamt alle 3 Jahre die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung, die sich mit dem „Status „Gemeinnützigkeit“ für Ihren Verein verbindet. Oder anders ausgedrückt: Anhand der Anlage „Gem“ prüft das Finanzamt, ob für Ihren Verein weiterhin Steuerfreiheit besteht – oder ob Steuerpflicht entstanden ist.
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