Die schriftliche Satzungsänderung: So gestalten Sie Ihre Satzung pandemiefest
14.05.2021Diese 6 Punkte braucht eine pandemiefeste Satzung
Die COVID-19-Pandemie hat uns sehr deutlich vor Augen geführt, wie und wo die Schwachstellen unserer Satzungen liegen. Sie betrafen natürlich den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Vorstände standen im März und April vor der Entscheidung, was vorgeht: die Satzung oder die Gesundheit der Mitglieder. Die Antwort war klar: Die Gesundheit der Mitglieder hat Priorität, aber mit der Folge, dass sich der Vorstand satzungswidrig verhielt, weil er die für das erste Quartal vorgeschriebene Mitgliederversammlung ausfallen ließ oder verschob.
Das Bedürfnis, die Mitgliederversammlung im ersten Quartal durchzuführen, ist nachvollziehbar. Schließlich beschließen in vielen Vereinen die Mitglieder in dieser Versammlung über den Haushalt, der die Grundlage für das Handeln des Vorstands darstellt. Durch starre Formulierungen wie: „Die Mitgliedersammlung muss spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres stattfinden“, kommt es in Krisenzeiten wie diesen zu satzungswidrigem Verhalten, da der Vorstand die Versammlung eben nicht bis spätestens 31. März einberufen kann.
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