Vereinswelt Logo

Die perfekte Ehrenamtsvereinbarung: Acht Punkte, auf die Sie achten müssen!

07.04.2022
Nahezu alle Vereine in unserem Land sind bei ihrer Arbeit auf die Unterstützung und Mitarbeit von ehrenamtlichen Helfern angewiesen. Dieses Engagement können die Vereine auch finanziell belohnen. Der Gesetzgeber hat hierfür die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale geschaffen, die steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt werden können. Nun sind Ehrenamtler zwar gerade keine Arbeitnehmer des Vereins, doch auch den Rahmen für deren Tätigkeiten können und sollten Sie in einer Art „Arbeitsvertrag“ abstecken. Zum Einsatz kommt hier die (privatrechtliche) Ehrenamtsvereinbarung, in der die Rechte und Pflichten von Verein und Ehrenamtler definiert werden. Auf welche Punkte Sie dabei achten müssen, zeigt Ihnen dieser Beitrag.

Mit einer Ehrenamtsvereinbarung schaffen Sie Rechtssicherheit!

Mit einer Ehrenamtsvereinbarung sorgen Sie für einen gewissen Grad an Verbindlichkeit im Hinblick auf die ehrenamtliche Arbeit. Für den Verein bedeutet das Verlässlichkeit, für Ihre Ehrenamtler Sicherheit bezüglich Haftung, Schäden und Erstattung von Aufwendungen. Denn in einer solchen Vereinbarung werden diese Punkte, aber auch steuer- und datenschutzrechtliche Aspekte geregelt, damit die Ehrenamtler in Ihrem Verein bestens organisiert sind.

Rein rechtlich betrachtet wäre das nicht nötig. Doch Sie sorgen hiermit für Klarheit und machen zudem deutlich, dass eine Tätigkeit tatsächlich ehrenamtlich ausgeübt wird. Die Zahlung der Ehrenamtspauschale ändert nichts daran. Denn in der Praxis stellt sich immer die Frage, ob die Übungsleiter oder Ehrenamtler selbstständig tätig sind oder nicht selbstständig beschäftigt werden. Zahlungen in Höhe der Freibeträge bleiben bei dieser steuerlichen Betrachtung außen vor. Sie haben keine lohnsteuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.

Zum Seitenanfang