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Die neue Energiesparverordnung: Diese Regeln gelten ab sofort für Vereine

06.10.2022
Strom und Gas einsparen, wo immer es möglich ist – das ist in der aktuellen Energiekrise dringend geboten. Die Anfang September in Kraft getretene und zunächst bis Ende Februar 2023 gültige „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) macht konkrete Vorgaben zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden, in Unternehmen, Privathaushalten und vermieteten Wohngebäuden. Auch als Verein können Sie betroffen sein. Wie und in welchen Bereichen genau, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Keine Beleuchtung für Gebäude und Denkmäler

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