Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – im Verein finanzamtssicher umgesetzt
26.05.2021GoB gelten auch für Vereine
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind allgemeingültige Buchhaltungsregeln, die sich aus Gesetzen, aus der Rechtsprechung und der kaufmännischen Praxis ableiten. Sie sind bei Finanzbehörden und Gerichten anerkannt und finden Anwendung bei Gesetzeslücken und Zweifelsfragen der Gesetzesauslegung. Um die Finanzen Ihres Vereins zu regeln ist es wichtig, dass Sie sich mit diesen Grundsätzen vertraut machen.
Die GoB gelten nicht etwa nur für bilanzierungspflichtige Wirtschaftsunternehmen, sondern für jeden, der verpflichtet ist, seine Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen, also auch für Sie als Verein, denn Sie müssen den Finanzbehörden regelmäßig nachweisen, dass Ihre Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht (§ 63 III AO). Zu den wichtigsten Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zählen:
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