Die 7 gefährlichsten Märchen und Mythen rundum das Vorstandsamt
08.04.2024
Der „Spiegel“ titelte am 3. Januar auf seiner Online-Seite „spiegel.de“: „Schatzmeisterin eines Gartenvereins soll fast 300.000 Euro veruntreut haben!“ Die reine Summe mag manchen beim Lesen verwundert haben, immerhin sind 300.000 Euro für einen (Garten-)Verein ganz schön viel Geld. Als Vereinsvorstand überlegt man beim Lesen vermutlich auch, wer für einen solchen Schaden wohl verantwortlich gemacht wird. Denn da draußen hält sich hartnäckig ein Märchen, was die Haftung angeht.
- Mythos 1: Alles, was der Vorstand nicht selbst machen will, kann er delegieren
- Mythos 2: Der Rücktritt vom Rücktritt ist möglich
- Mythos 3: Ämter kann man ruhen lassen
- Mythos 4: Ämter können in jedem Fall kommissarisch wahrgenommen werden
- Mythos 5: Wer ehrenamtlich tätig ist, haftet nicht
- Mythos 6: Anspruch auf die volle Amtszeit
- Mythos 7: Schadenersatzansprüche nach Entlastung
Mythos 1: Alles, was der Vorstand nicht selbst machen will, kann er delegieren
Natürlich sind Sie als Vorstand nicht allwissend. Viele Vorstandsmitglieder kommen auch erst mit Beginn ihres Amts mit der geballten Masse an Vorschriften in Kontakt, die für den Verein gelten. Und natürlich ist es richtig, wenn Sie sich dann um kompetente Hilfe bemühen. Doch es gibt eben auch Grenzen!
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