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Die 7 gefährlichsten Haftungsfallen und wie Sie sie vermeiden

29.03.2021
Sie üben Ihr Vorstandsamt im Verein ehrenamtlich und gewissenhaft aus. Sie tun alles für Ihren Verein. Aber auch Ihnen können Fehler unterlaufen. Was dann? Haftet der Verein für Ihre Fehler und deren Folgen? Oder haften Sie gar privat? Der folgende Beitrag erläutert Ihnen die Grundzüge der Haftung des Vereinsvorstands, zeigt Ihnen die sieben wichtigsten Haftungsfallen und die Lösungen zu deren Vermeidung.

Das sieht das Gesetz vor

Als Vereinsvorstand vertreten Sie nach § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Ihren Verein nach außen und führen seine Geschäfte, Sie handeln im Auftrag des Vereins. Doch in der Praxis stellt sich die Frage: Wer haftet für die Handlungen des Vereins?

Hier kommt § 31 BGB ins Spiel. Demnach haftet der Verein für seine Organe, also auch für den Vorstand. In der Regel haften aber der handelnde Vorstand und der Verein als Gesamtschuldner. Das heißt, der Gläubiger kann sich aussuchen, ob er den Verein, den Vorstand oder beide zusammen in Regress nimmt.

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