Der rechtssichere Mittelverwendungsnachweis: Wichtiger denn je!
24.11.2022
Wurden die Mittel des Vereins korrekt, also zur Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke, verwendet? Diese Frage spielt für den Fiskus bei der Prüfung, ob Ihr Verein auch weiterhin gemeinnützig sein kann, eine sehr wichtige Rolle. In diesem Jahr ganz besonders. Denn: Während Corona ruhte das Vereinsleben. Nun will der Fiskus wissen, ob während dieser Zeit nicht Mittel sachfremd verwendet wurden, ganz nach dem Motto: Die Mittel sind da – was tun wir jetzt damit?
Grundsätzliches
Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt verlangt von Ihrem Verein, dass er die finanziellen Mittel des Vereins ausschließlich und unmittelbar für die Erfüllung seiner steuerbegünstigten Satzungszwecke einsetzt. Das wiederum müssen Sie dem Finanzamt durch ordnungsgemäße Aufzeichnung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben nachweisen (§ 63 Abs. 3 Abgabenordnung (AO)).
Der Haken: Genaue Formvorschriften für diesen Mittelverwendungsnachweis macht das Gesetz allerdings nicht.
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