Der große Überblick: Welche Zahlungen an Mitglieder sind zulässig und was müssen Sie jeweils beachten?
17.10.2023
Das Thema „Zahlungen an Mitglieder“ ist ein Dauerbrenner im Vereinsalltag. Schließlich dürfen Sie die Mittel Ihres Vereins nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Ob Auslagenersatz, Tätigkeitsvergütungen, steuerfreie Aufwandsentschädigungen, Aufmerksamkeiten an Mitglieder oder Vergütung der Vorstandsarbeit: Wenn Sie Ärger mit dem Finanzamt vermeiden und die Gemeinnützigkeit nicht aufs Spiel setzen wollen, sollten Sie einiges beachten. Erfahren Sie in einem großen Überblick, welche Zahlungen an Mitglieder zulässig sind, welche Regeln dafür im Einzelnen gelten und wie Sie alle gemeinnützigkeits- und steuerrechtlichen Stolperfallen zuverlässig umgehen.
- Unproblematisch: Ersatz von Auslagen
- Tätigkeitsvergütungen an Mitglieder
- Übungsleiterpauschale: Nicht nur für Sporttrainer
- Ehrenamtspauschale: Keine Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten
- Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale lassen sich kombinieren
- Ehrenamt und regulärer Job im Verein
- Vergütung der Vorstandsarbeit
- Aufmerksamkeiten an Mitglieder
Unproblematisch: Ersatz von Auslagen
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