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Das tun Sie, wenn Ihr Finanzplan wegen plötzlicher Engpässe nicht mehr zu halten ist

29.06.2021
In den meisten Vereinen wird für jedes Geschäftsjahr ein Haushalts- bzw. Finanzplan aufgestellt. Ist dieser einmal verabschiedet, ist er für Sie als Vorstand verbindlich. Gravierende Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ohne diese riskieren Sie es als Vorstand, in die persönliche Haftung genommen zu werden. Doch die Corona-Krise hat gezeigt, wie schnell ein Finanzplan Makulatur sein kann. Wie Sie jetzt rechtssicher vorgehen, verrät Ihnen dieser Beitrag.

Ihr Finanzplan: Die Leitschnur für den Umgang mit den Vereinsfinanzen

Wie viel Geld nehmen wir in diesem Jahr ein? Woher stammt es? Wie wird es verwendet? Das sind nur einige der Fragen, deren Antworten sich aus Ihrem Finanzplan ergeben. Doch bei unerwarteten Ereignissen und Engpässen kann dieser schnell nicht mehr zu halten sein. Doch ist der Haushaltsplan erst einmal von der Mitgliederversammlung beschlossen, ist er für Sie als Vorstand bindend! Das heißt auch: Weichen Sie wesentlich davon ab, kann Sie die Mitgliederversammlung unter Umständen in Haftung nehmen.

Mein grundsätzlicher Tipp lautet daher: Prüfen Sie im Verlauf des Haushaltsjahres immer wieder, ob die vorab geplanten Einnahmen tatsächlich erzielt werden und ob die Ausgaben im vorgesehenen Rahmen bleiben. Werden die Finanzen unerwartet knapp, wie gerade aufgrund der Corona-Krise beispielsweise, oder weil ein wichtiger Sponsor abspringt, müssen Sie so rasch wie möglich einen Nachtragshaushalt mit entsprechend gekürzten Ausgaben aufstellen und Ihren Mitgliedern zum Beschluss vorlegen.

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