Das sind die Antworten auf die 12 häufigsten Praxisfragen zur Entlastung des Vorstands
26.03.2021
Darum geht es: Eine wichtige Frage auf jeder Jahreshauptversammlung im Verein ist die der Entlastung des Vorstands. Es ist erstaunlich, wie viele Irrtümer sich gerade um diese Frage ranken. Dass hier jedoch Klarheit herrscht ist umso wichtiger, als die Entlastung des Vorstands eine wichtige Rolle spielt, wenn es um Ansprüche des Vereins gegen den Vorstand geht. Der nachfolgende Beitrag nimmt die wichtigsten Fragen auf und gibt die Antworten, die Sie für die nächste Beschlussfassung brauchen.
- 1. Was bedeutet eigentlich „Entlastung“?
- 2. Wer ist für die Entlastung zuständig?
- 3. Worauf erstreckt sich die Entlastung?
- 4. Wer stellt den Antrag auf Entlastung?
- 5. Was ist für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu beachten?
- 6. Gesamt- oder Einzelentlastung der Vorstände: Ist beides erlaubt?
- 7. Ist eine Beschränkung der Entlastung möglich?
- 8. Darf der Vorstand bei der Entlastung mit abstimmen?
- 9. Gibt es einen Anspruch auf Erteilung der Entlastung?
- 10. Welche Rechtsfolgen hat die Entlastung?
- 11. Was ist, wenn die Entlastung fehlerhaft war?
- 12. Welche Auswirkungen hat eine fehlende Entlastung?
1. Was bedeutet eigentlich „Entlastung“?
Die Entlastung des Vorstands ist gesetzlich nicht geregelt, sodass sich die Frage, ob und wie die Entlastung erfolgt, entweder aus der Satzung des Vereins oder aus der Vereinsübung ergibt. Letzteres ist der Fall, wenn der Verein auch ohne entsprechende Satzungsregelung in der Vergangenheit auf jeder Mitgliederversammlung die Entlastung erteilt hat. Häufiger findet sich jedoch in der Satzung eine Regelung wie die folgende.
Formulierungsbeispiel: |
§ XY Mitgliederversammlung (…) Die Mitgliederversammlung hat jährlich über die Entlastung des Vorstands zu beschließen. |
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