Das große Abc der Vereinsfinanzen
22.09.2022- Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum Zweckbetrieb
- Abschreibung
- Anlageverzeichnis und Umlaufvermögen
- Ausgaben, steuerschädliche
- Bereiche, steuerliche
- Bilanzierungspflicht
- Buchführung, Grundsätze
- Finanzamt, Prüfliste
- Gewerbesteuer
- Gewinnermittlung
- Körperschaftsteuer
- Körperschaftsteuererklärung
- Mittelverwendung, zeitnahe
- Sponsoring, Zuordnung
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuererklärung
- Verwendung des Vereinsvermögens
- Werbeeinahmen, Pauschalierung
Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zum Zweckbetrieb
Die „magische“ Umsatzgrenze liegt bei 45.000 Euro im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ist der Umsatz (inkl. Umsatzsteuer) im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb höher als 45.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer), wird der Gewinn aus diesem Bereich steuerpflichtig.
Sie können den Gewinn zwar senken, indem Sie alle Kosten aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abziehen – aber auch wirklich nur diese (BFH, Urteil vom 27.3.1991, Az. I R 31/89). Fallen Kosten sowohl im Zweckbetrieb als auch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an (gemischt genutzte Güter), müssen Sie diese entsprechend aufteilen.
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