Darlehen bei Mitgliedern aufnehmen: So überbrücken Sie Engpässe und realisieren wichtige Projekte wie geplant
09.12.2021
Die Pandemie hat in manchen Vereinen beträchtliche Einnahmeausfälle mit sich gebracht: Kostenpflichtige Angebote konnten nicht stattfinden, Sponsoren sprangen plötzlich ab, Spenden flossen spärlich oder gar nicht. Darlehen von Mitgliedern können Ihnen jetzt helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und wichtige Projekte wie geplant zu verwirklichen. Lesen Sie in diesem Beitrag, unter welchen Voraussetzungen Sie auch als gemeinnütziger Verein von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können, wie Sie Mitgliederdarlehen richtig verzinsen und rechtssichere Darlehensverträge schließen. Erfahren Sie außerdem, welche Sicherheiten Sie Darlehensgebern bieten können und welche kreditrechtlichen Vorgaben Sie bei Mitgliederdarlehen beachten müssen.
- Wer entscheidet über die Aufnahmen von Mitgliederdarlehen?
- Was ist bei der Verzinsung zu beachten?
- So schließen Sie rechtssichere Darlehensverträge
- Mit diesen Klauseln können Sie den Darlehensvertrag ergänzen
- Mitgliederdarlehen absichern: So geht´s
- Kann ein austretendes Mitglied sein Darlehen vorzeitig zurückfordern?
- Beachten Sie auch das Kreditwesengesetz
- Das Wichtigste im Überblick
Wer entscheidet über die Aufnahmen von Mitgliederdarlehen?
Die Aufnahme von Darlehen um Ihre Finanzen aufzubessern ist grundsätzlich kein Problem. Sie fällt, sofern Ihre Satzung nichts anderes regelt, grundsätzlich in Ihren Aufgabenbereich. Es gibt aber auch Satzungen, die regeln, dass über die Aufnahme von Darlehen die Mitgliederversammlung zu entscheiden hat. Hieran sind Sie dann natürlich ohne Wenn und Aber gebunden.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, unabhängig von Ihrer Satzungsregelung vor der Aufnahme von (Mitglieder-)Darlehen in jedem Fall die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen, um sich gegenüber dem Verein abzusichern und das Risiko einer persönlichen Haftung zu minimieren.
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