Bußgelder wegen Datenschutzverstößen: So vermeiden Sie die größten Risiken für Vereine
08.04.2024
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben viele Vereinsvorsitzende Angst davor, dass ihnen ein datenschutzrechtlicher Fehler unterläuft. Dies ist verständlich, denn schließlich sind die Bußgelder wegen Datenschutzverstößen mit Inkrafttreten der DSGVO deutlich angestiegen. Die gute Nachricht ist: Nicht jeder Fehler führt gleich zu einem Bußgeld. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unlängst in zwei Fällen festgestellt, dass nur schuldhafte Verstöße zur Verhängung einer Geldbuße führen können. Aber was heißt „schuldhaft“ konkret? Die Antwort erfahren Sie in diesem Beitrag. Und damit Ihnen ein schuldhafter Fehler gar nicht erst passiert, habe ich für Sie auch gleich die sieben wichtigsten Tipps zum Datenschutz im Verein zusammengefasst.
- Mit diesen Bußgeldern müssen Sie bei Datenschutzverstößen rechnen
- Typische Beispiele für Bußgelder im Vereinsbereich
- Diese weiteren Folgen können Datenschutzverstöße habe
- Datenschutzverstoß als erste Voraussetzung für ein Bußgeld
- Zweite Voraussetzung für ein Bußgeld: Schuldhaftes Verhalten
- Diese 7 Datenschutzpannen sollten Sie unbedingt vermeiden
Mit diesen Bußgeldern müssen Sie bei Datenschutzverstößen rechnen
Seit Mai 2018 müssen auch Vereine die Vorgaben der DSGVO im vollen Umfang erfüllen. Es gibt weder Sondervorschriften für Vereine insgesamt, noch spielt die Größe des Vereins oder die Frage der Gemeinnützigkeit irgendeine Rolle. Damit gelten auch für einen kleinen Bürgerverein mit 50 Mitgliedern die gleichen Vorschriften wie für ein großes, gewinnorientiertes Unternehmen. Auch bei den möglichen Bußgeldern sieht die DSGVO keine ausdrückliche Differenzierung danach, wer für einen Datenschutzverstoß verantwortlich ist.
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