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Betriebsmittel-, Wiederbeschaffungsrücklage und Co: So bilden Sie korrekt Reserven für zukünftige Investitionen

05.10.2023
Ist Ihr Verein gemeinnützig und hat Einnahmen über 50.000 Euro? Dann unterliegt er  dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Ausnahmen von diesem Gebot gelten für Rücklagen. Damit können Sie Gelder für größere Investitionen ansparen oder für bestimmte Zwecke eine gewisse Sicherheitsreserve bilden. Vor allem die Betriebsmittel- und die Wiederbeschaffungsrücklage kommen hierfür in Frage. Wodurch sich diese Rücklageformen unterscheiden, wie Sie diese Rücklagen korrekt bilden und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

So unterscheiden Sie Betriebsmittelrücklagen von Wiederbeschaffungsrücklagen

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