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Beitragsordnung

18.10.2022

„Es geht doch nichts über eine perfekte Beitragsordnung!“: Die wichtigste Einnahmequelle für einen Verein ist der Mitgliedsbeitrag. Obwohl es kein Gesetz gibt, das die Erhebung von Beiträgen vorschreibt, wird kaum ein Verein ohne auskommen. Der Vereinsbeitrag ist aber auch einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mitgliedern und Vorstand. Umso wichtiger ist es daher, für die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsmodalitäten klare Regeln zu schaffen. Und hier kommt dann die Beitragsordnung – im Zusammenspiel mit der Satzung Ihres Vereins – ins Spiel: Die grundsätzlichen Dinge rund um den Mitgliedsbeitrag regelt der Verein in seiner Satzung. Alle weiteren Punkte aber lagern Sie in eine Beitragsordnung aus – und sorgen damit für maximale Flexibilität.

Warum eine Beitragsordnung das perfekte Werkzeug für Schatzmeisterinnen und Schatzmeister ist

„Ich zahle doch keinen Mitgliedsbeitrag, wenn der Verein keine Angebote machen kann!“ „Warum soll ich eine Umlage zahlen, nur um dem Verein finanziell aus der Patsche zu helfen, ich denke gar nicht daran!“ „Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt. Also brauche ich auch keine Beiträge mehr zu zahlen …“

Es gibt fast keine Schatzmeisterin und keinen Schatzmeister, der diese oder ähnliche Sätze während der corona-bedingten Zwangspausen nicht gehört hat.

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